EU-Kommission zum Thema Drohnen und Modellflug hat entschieden
Der von allen Modellfliegern mit erheblichen Befürchtungen erwartete Entscheid der EU-Kommission zum Thema "Modellflug und Drohnen" ist am 28.2.2019 gefallen,... letztendlich, und Gott sei Dank, doch unter Berücksichtigung der wichtigsten Anforderungen der Modellflieger. Wir werden als AKTIVE und REGISTRIERTE Mitglieder in einem Verein in der Schweiz wenige Einschränkungen und Änderungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen in der VLK 748.941 zu erwarten haben.
Die wichtigste Änderung welche auch uns Modellflieger in der Schweiz betrifft:
BAZL Definition Modellflug: Privilegierte Personen
BAZL Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK 748.941
- Alle Modellflugpiloten die ein Modell mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm !!! betreiben, müssen sich registrieren bzw. in einem Verein gemeldet sein.
- Die Registriernummer muss NICHT am Modell angebracht sein.
Nur durch die Registrierung und die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein lässt sich zum Beispiel die neue max. Flughöhe und horizontale Flugentfernung von 120 m umgehen, indem auf einem definierten Modellflugplatz geflogen wird, oder eine Vereinsveranstaltung, wie z.B. ein Hangflug Event, auch an anderen Orten dies ermöglicht. - Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Recht
Die aktuellsten Infos zur neuen EU-Regulierung zum Thema Modellflug findet man unter
Schweizer Modellflug Verband SMV (CH)