In der EU gibt es zwei Hauptarten von Drohnenführerscheinen:
Den kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das große EU-Fernpilotenzeugnis A2, beide fünf Jahre gültig.
Die Kompetenznachweise A1/A2/A3 gibt es auch in der CH und sind über das BAZL (A1/A3) bzw. spezialierte Anbieter (A2), zu erwerben.
Arten des EU-Drohnenführerscheins
- Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3): Erforderlich für Drohnen ab 250 Gramm der Klassen C1 bis C4. Er erlaubt Flüge in der Kategorie OPEN A1 (nahe an Menschen) oder OPEN A3 (weit entfernt von unbeteiligten Personen, Mindestabstand 150 m zu Wohngebieten) und vermittelt Grundwissen zu Luftrecht, Sicherheit, Flugbeschränkungen und Datenschutz
- Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2): Aufbauend auf dem kleinen Führerschein, erforderlich für Drohnenflüge in der Unterkategorie A2, die näher an Menschen durchgeführt werden dürfen. Voraussetzung ist der Besitz des kleinen Drohnenführerscheins und ein praktisches Selbsttraining.
Ablauf der Schulung und Prüfung
- Online-Schulung: Sowohl der kleine als auch der große Drohnenführerschein können online absolviert werden. Der kleine Führerschein umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten, die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden
- Großer Führerschein: Nach dem Selbsttraining erfolgt eine Theorieprüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle
Kosten und Gültigkeit
- Kleiner Drohnenführerschein: Ausstellung 25 Euro, Prüfungsgebühren variieren je nach Anbieter .
- Großer Drohnenführerschein: Ausstellung 30 Euro, zusätzliche Prüfungs- und Lehrgangsgebühren möglich
- Gültigkeit: Beide Führerscheine sind 5 Jahre gültig und müssen durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden
Weitere wichtige Informationen
- Mindestalter: 16 Jahre für den Betrieb einer Drohne; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht eines lizenzierten Erwachsenen fliegen
- Drohnenversicherung: Pflicht für alle Drohnen ab 250 Gramm
- Registrierung: Drohnen ab 250 Gramm müssen vor dem ersten Flug beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden.
Drohen unter 250 Gramm nur, wenn die Drohne personenbezogene Daten erfasst - EU-weite Gültigkeit: Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz
Mit diesen Informationen können Drohnenpiloten in der EU legal und sicher fliegen, die passende Lizenz erwerben und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Informationsstellen
Luftfahrtbundesamt Deutschland